Forfaitierung mit Einredeverzicht

Bei ÖPP-Projekten, die im Rahmen einer Forfaitierung mit Einredeverzicht finanziert werden, verkauft der private Auftragnehmer die Forderungen aus der Bauleistung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ganz oder teilweise an die finanzierende Bank. Die Forderungen entsprechen den Investitionskosten bzw. dem Kapitaldienst für das zur Finanzierung der Investition aufgenommene Fremdkapital. Der Forderungsverkauf erfolgt i.d.R. nach Abschluss der Bauphase und Abnahme der Bauleistung.

Gleichzeitig stellt der öffentliche Auftraggeber diese Forderungen einredefrei, was ihn dazu verpflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Investition nach vereinbarten Zahlungsmodalitäten an die Bank zu zahlen. Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird direkt vom öffentlichen Auftraggeber an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.

Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Banken aufgrund des noch bestehenden AAA-Ratings der öffentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben.

Forfaitierungsmodelle mit Einredeverzicht können als ÖPP-Inhabermodell oder als ÖPP-Erwerbermodell durchgeführt werden.

Das Mogendorfer Modell ist eine Form der Forfaitierung mit Einredeverzicht. Dabei werden bereits während der Bauphase vom öffentlichen Auftraggeber Bautestate erteilt, mit denen die Forderungen der Bank einredefrei gestellt werden. So können schon in der Bauphase kommunalkreditähnliche Finanzierungskonditionen erzielt werden, der öffentliche Auftraggeber trägt jedoch ein höheres Risiko.

Die Forfaitierung, d.h. der Verkauf von Forderungen, kann auch ohne Einredeverzicht des öffentlichen Auftraggebers zur Finanzierung von ÖPP-Projekten angewandt werden. 

Positionspapier Finanzierung von ÖPP-Hochbauprojekten

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Entwicklung ÖPP-Markt

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