ÖPP-Modelle im öffentlichen Hochbau

Mit der Veröffentlichung des Gutachtens „PPP im Öffentlichen Hochbau“, dass von einem Beraterkonsortium im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erstellt und 2003 veröffentlicht wurde, haben sich sieben Vertragsmodelle für ÖPP-Projekte im öffentlichen Hochbau in Deutschland etabliert. Diese sind:

  • ÖPP-Inhabermodell
  • ÖPP-Erwerbermodell
  • ÖPP-FM-Leasingmodell
  • ÖPP-Vermietungsmodell
  • ÖPP-Konzessionsmodell
  • ÖPP-Contractingmodell
  • ÖPP-Gesellschaftsmodell

Den Modellen liegt eine Definition zugrunde, die ÖPP als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur schnelleren und effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben versteht.

Effizienzgewinne ergeben sich vor allem aus der Lebenszyklusbetrachtung von ÖPP-Projekten, die Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und ggf. Verwerten aus einer Hand beinhaltet. Private Partner können so, statt der getrennten Optimierung der Projektphasen bei konventioneller Realisierung, den gesamten Lebenszyklus eines Projektes optimieren.

Ein weiteres wesentliches Merkmal von Public Private Partnerships ist die optimale Risikoallokation, die nach dem Grundsatz erfolgen sollte, dass derjenige Partner die Risiken trägt, die er am besten beeinflussen und handhaben kann.

Auch die outputorientierte Leistungsbeschreibung trägt zur Effizienz bei. Hier beschreibt der öffentliche Auftraggeber nur noch, was der private Partner als Leistung erbringen soll. Das „wie“ wird der Innovationskraft der Privatwirtschaft überlassen, die durch leistungsabhängige Vergütungsmechanismen starke Anreize zu Optimierungen hat

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"

 

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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Entwicklung ÖPP-Markt

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