ÖPP-Contracting

Leistung: Beim PPP-Contractingmodell übernimmt der private Auftragnehmer den Einbau bzw. die Optimierung von bestimmten technischen Anlagen oder Anlagenteilen in einem Gebäude des öffentlichen Auftraggebers.
 

Eigentum: Mit dem Einbau der Gebäudetechnik geht diese direkt in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über. Dem privaten Auftragnehmer wird ein Nutzungsrecht an den Anlagen eingeräumt. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse beruht das ÖPP-Contractingmodell i.d.R. auf dem ÖPP-Inhabermodell. 
 

Entgelt: Das Leistungsentgelt orientiert sich im Gegensatz zu den anderen Vertragsmodellen nicht an den Investitionskosten, sondern an den bisherigen Energiekosten des öffentlichen Auftraggebers. Damit muss der private Auftragnehmer sämtliche Kosten sowie Risikoaufschläge und Gewinnmarge abdecken. Aus diesem Grund besteht ein erheblicher Anreiz für den privaten Auftragnehmer, durch Optimierung der Anlagen Energiekosten zu senken. 

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"

 

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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Entwicklung ÖPP-Hochbaumarkt

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