ÖPP-Erwerbermodell
Leistung: Beim ÖPP-Erwerbermodell übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Immobilie zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Eigentum: Das Grundstück und die errichteten Gebäude liegen während der gesamten Vertragslaufzeit im zivilrechtlichen Eigentum des privaten Auftragnehmers. Sie werden dem öffentlichen Auftragnehmer zur Nutzung überlassen, der damit die tatsächliche Herrschaft über die Gebäude und somit auch deren wirtschaftliches Eigentum innehat. Am Ende der Vertragslaufzeit wird auch das zivilrechtliche Eigentum an Grundstück und Gebäude an den öffentlichen Auftraggeber übertragen.
Entgelt: Auch beim ÖPP-Erwerbermodell erhält der private Auftragnehmer ein monatliches Leistungsentgelt durch das sämtliche Investitions- und Betriebskosten sowie das Risiko und der Gewinn abgedeckt werden.
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"
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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)


