ÖPP-Inhabermodell
Leistung: Im Rahmen des ÖPP-Inhabermodells übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Immobilie zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Eigentum: Das Grundstück, und bei Sanierungsprojekten auch die bestehenden Gebäude, befinden sich im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers. Bei Neubauprojekten gehen die Gebäude mit der Erstellung sukzessive in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über. Dieser ist also spätestens mit Abnahme der Bauleistung zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Dem privaten Auftragnehmer wird ein umfassendes Nutzungs- und Besitzrecht an Grundstück und Gebäude eingeräumt. Dies kann über ein Nießbrauchrecht oder eine schuldrechtliche Vereinbarung in Form eines Gestattungsvertrages ohne dinglichen Rechtscharakter erfolgen.
Entgelt: Zur Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten, des Risikos und Gewinns erhält der private Auftragnehmer mit Abnahme der Bauleistung ein monatliches Leistungsentgelt.
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"
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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)


