ÖPP-Konzessionsmodell

Leistung: Beim ÖPP-Konzessionsmodell verpflichtet sich der private Auftragnehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, eine bestimmte Leistung - Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude - auf eigenes wirtschaftliches Risiko unmittelbar an den Bürger zu erbringen.

Eigentum: Das ÖPP-Konzessionsmodell im öffentlichen Hochbau kann mit allen oben beschriebenen Vertragsmodellen kombiniert werden.
 

Entgelt: Im Gegenzug zur Leistungspflicht erhält der private Auftragnehmer vom öffentlichen Auftraggeber das Recht eingeräumt, seine Investitions- und Betriebskosten sowie das Risiko und den Gewinn über privatrechtliche Entgelte oder öffentlich-rechtliche Gebühren von den Nutzern zu refinanzieren. Dabei gibt es zwei Ausgestaltungsmöglichkeiten; entweder steht der privaten Auftragnehmer in vertraglicher Beziehung zu den Nutzern und erhebt von diesen Entgelt oder Gebühr, oder der öffentliche Auftraggeber erhebt die Gebühren selbst und leitet sie dann an den privaten Auftragnehmer weiter. Zusätzlich können Zahlungen durch den öffentlichen Auftraggeber, wie z.B. eine Anschubfinanzierung oder Zuschüsse zum laufenden Betrieb, erfolgen.

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"

 

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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Entwicklung ÖPP-Markt

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