ÖPP-Leasingmodell
Leistung: Beim ÖPP-FM-Leasingmodell übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber sowie ggf. die Verwertung.
Eigentum: Der private Auftragnehmer überlässt dem öffentlichen Auftraggeber Grundstück und Gebäude, die sich in seinem wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentum befinden, zur Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der öffentliche Auftraggeber hat vielmehr ein Optionsrecht, Grundstück und Gebäude zu einem bei Vertragsschluss fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Bei Ausübung der Kaufoption geht am Ende der Vertragslaufzeit das wirtschaftliche und zivilrechtliche Eigentum auf den öffentlichen Auftraggeber über.
Entgelt: Zur Refinanzierung zahlt der öffentliche Auftraggeber ein monatliches Leistungsentgelt als „Leasingraten“ an den privaten Auftragnehmer, die die Teilamortisation der Investitionskosten, den Betrieb sowie Risikoaufschläge und Gewinn des privaten Auftragnehmers abdecken. Der Restwert, zu dem der öffentliche Auftraggeber das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit erwerben kann, bildet die Differenz zur Vollamortisation der Investition ab.
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"
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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)


