ÖPP-Vermietungsmodell
Leistung: Der private Auftragnehmer übernimmt auch beim ÖPP-Vermietungsmodell Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber sowie ggf. die Verwertung.
Eigentum: Der private Auftragnehmer überlässt dem öffentlichen Auftraggeber Grundstück und Gebäude, die sich in seinem wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentum befinden, zur Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit. Auch hier besteht am Ende der Vertragslaufzeit keine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung an den öffentlichen Auftraggeber, ihm kann jedoch eine Kaufoption eingeräumt werden. Der Kaufpreis bemisst sich jedoch am zu ermittelnden Verkehrswert zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Bei Ausübung der Kaufoption geht das wirtschaftliche und zivilrechtliche Eigentum an Grundstück und Gebäude auf den öffentlichen Aufraggeber über.
Entgelt: Der öffentliche Auftraggeber zahlt ein monatliches Leistungsentgelt an den privaten Auftragnehmer. Dies bemisst sich jedoch nicht an der Investition, sondern an der marktüblichen Miete und der Vergütung für erbrachte Betriebsleistungen. Bei Ausübung der Kaufoption durch den öffentlichen Auftraggeber wird der Verkehrswert der Immobilie an den privaten Auftragnehmer gezahlt.
Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau"
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Das Gesamte Gutachten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)


