10.02.2012

ÖPP Deutschland AG: Rahmenvereinbarung und BTG-Beteiligung

Bund, Länder, Kommunen und kommunale Unternehmen können sich mittels einer Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG in diesem Jahr wieder die Option auf neutrale und ausschreibungsfreie ÖPP-Beratung sichern. Darüber hinaus gibt es für die Privatwirtschaft die Gelegenheit sich über eine Beteiligungsgesellschaft an der ÖPP Deutschland AG zu beteiligen.

Als der Bund am 11. November 2008 eine Aktiengesellschaft mit der Firmenbezeichnung ÖPP Deutschland AG gründete, hatte er damit vor allem eins im Sinn: Die Weiterentwicklung des ÖPP-Marktes in Deutschland. Seit dem hat sich die, auch unter der Marke „Partnerschaften Deutschland“ firmierende Gesellschaft, als feste Größe im Feld der deutschen ÖPP-Beratungsunternehmen etabliert. Die Gesellschaft berät ausschließlich öffentliche Auftraggeber bei der Planung und Durchführung konkreter ÖPP-Projekte und leistet daneben projekt­unabhängige Grundlagenarbeit mit dem Ziel der Stärkung und Fortentwicklung der ÖPP-Standards.

Die Gesellschaft ist selbst als ÖPP konzipiert: Neben dem Bund haben sich an der Gesellschaft Länder und Kommunalverbände sowie – über die Beteiligungsgesellschaft – Unternehmen und Konsortien aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen beteiligt. Diese gemischtwirtschaftliche Struktur spiegelt sich auch bei der Besetzung des Management und der Berater wider. Auf diesem Wege wird Know-how aus Privatwirtschaft und Öffentlicher Hand in einem Unternehmen gebündelt und so eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung sichergestellt.

Weitere Informationen unter www.partnerschaften-deutschland.de [Extern]

Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG

Der Bund, 10 Bundesländer, 82 Kommunen sowie 33 weitere öffentliche Auftraggeber haben sich durch eine Rahmenvereinbarung die Möglichkeit gesichert, das Beratungsangebot der ÖPP Deutschland AG ausschreibungsfrei in Anspruch nehmen zu können. Die Rahmenvereinbarung regelt die Bedingungen, zu denen die Partnerschaften Deutschland ihre Beratungsleistungen erbringt und macht gleichzeitig eine gesonderte Ausschreibung einzelner Beratungsleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung überflüssig.

Da die bisherige Vereinbarung Ende 2012 ausläuft und durch eine bis Ende 2016 laufende Anschlussvereinbarung ersetzt werden soll, steht diese Möglichkeit nun auch weiteren öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen offen. Interessenten haben die Möglichkeit, bis zum 29. Juni 2012 die neue Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen oder ihren Willen zur Teilnahme verbindlich zu bekunden. Sie eröffnen sich damit die Möglichkeit, schnell und unkompliziert auf die Beratungsleistung der ÖPP Deutschland AG zugreifen zu können, gehen aber ausdrücklich keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein.

Mit der Vorbereitung der Anschlussvereinbarung ist derzeit eine Projektgruppe im Bundesministerium der Finanzen (BMF) beauftragt. Die Neufassung wird sich inhaltlich an der bisherigen Rahmenvereinbarung orientieren, die auf der Internetseite www.partnerschaften-deutschland.de [Extern] zur Verfügung steht. 

Für weiterführende Informationen oder für die unverbindliche Vormerkung als Interessent für die Zeichnung der Rahmenvereinbarung wenden Sie sich bitte an:

Bundesministerium der Finanzen
Projektgruppe BTG
10116 Berlin
030/18 682-4466
RV-OEPP@bmf.bund.de

Beteiligung an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH

Kurz nach Gründung der ÖPP Deutschland AG hat der Bund am 11. Dezember 2008 die ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der ÖPP Deutschland Aktiengesellschaft.

Der Grund für das gewählte Modell einer Beteiligung der Privatwirtschaft über eine Beteiligungsgesellschaft leitet sich aus dem Vergaberecht ab. Dieses sieht vor, dass eine Bewerbung von privaten Firmen bei öffentlichen Ausschreibungen, die bei der Vorbereitung von konkreten öffentlichen Aufträgen mit involviert waren, ausgeschlossen ist.

Eine direkte Beteiligung von privaten Unternehmen an der ÖPP Deutschland AG wäre für diese Unternehmen demzufolge von Nachteil: Sie dürften nicht mehr bei der Ausschreibung öffentlicher Projekte mit bieten, die vorher von der Gesellschaft beraten wurden. Um dies auszuschließen, werden private Unternehmen - in ihrem eigenen Interesse - nicht direkt als Aktionäre an der ÖPP Deutschland AG beteiligt.

Auf diesem Wege können interessierte Partner aus der Wirtschaft ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit ÖPP in die Gesellschaft einbringen und sich selbst als Vorreiter für ÖPP positionieren ohne eine Benachteiligung bei öffentlichen Ausschreibungen befürchten zu müssen.

Die private Wirtschaft ist über die Beteiligungsgesellschaft gegenwärtig mit über 70 Unternehmen und Verbänden an der ÖPP Deutschland AG beteiligt. Schon bei Gründung der Gesellschaft wurde festgelegt, dass die privaten Anteile 4 Jahre nach der Erstausschreibung neu am Markt angeboten werden. Von daher gibt es in diesem Jahr für interessierte Unternehmen der Privatwirtschaft erneut die Möglichkeit, sich an der Gesellschaft zu beteiligen.

Eine Projektarbeitsgruppe im BMF bereitet derzeit die Vergabe der Geschäftsanteile an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH vor. Es ist vorgesehen, das Vergabeverfahren im Sommer 2012 durchzuführen.

Für weiterführende Informationen oder für eine unverbindliche Vormerkung wenden Sie sich bitte an:

Bundesministerium der Finanzen
Projektgruppe BTG
10116 Berlin
030/18 682-4466
VergabeBTG@bmf.bund.de

Link zur Meldung des BMF, hier

ÖPP-Termine

ÖPP-Transparenzinitiative der Deutschen Bauindustrie

 

 

Mit diesem Positionspapier setzen wir uns aktiv für mehr Transparenz bei ÖPP-Projekten ein und befürworten die grundsätzliche Offenlegung von ÖPP-Vertragswerken.

Nutzerzufriedenheit bei ÖPP-Projekten im Schulbereich

 

Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach

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