27.01.2012

ÖPP-Prüfung bei Bundesbauten wird zur Pflicht

 

Das BMVBS hat nach jahrelangen Verhandlungen eine weitreichende "ÖPP-Freundliche" Verwaltungsvorschrift für Hochbaumaßnahmen erlassen, die einen ÖPP-Eignungstest bei Bundesbauten als Regelfall vorschreibt.  Die damit verbundene Änderung der RBBau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) besagt, dass neben den bisher gültigen Beschaffungsvarianten nun auch die ÖPP-Variante zwingend geprüft werden muss. Bei einem positiven Eignungstest darf eine andere Beschaffungsvariante als ÖPP nur realisiert werden, wenn deren Vorteilhaftigkeit durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen ist.

Link zur Meldung, hier

ÖPP-Termine

ÖPP-Transparenzinitiative der Deutschen Bauindustrie

 

 

Mit diesem Positionspapier setzen wir uns aktiv für mehr Transparenz bei ÖPP-Projekten ein und befürwortet die grundsätzliche Offenlegung von ÖPP-Vertragswerken.

Nutzerzufriedenheit bei ÖPP-Projekten im Schulbereich

 

Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach

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