27.01.2012
ÖPP-Prüfung bei Bundesbauten wird zur Pflicht
Das BMVBS hat nach jahrelangen Verhandlungen eine weitreichende "ÖPP-Freundliche" Verwaltungsvorschrift für Hochbaumaßnahmen erlassen, die einen ÖPP-Eignungstest bei Bundesbauten als Regelfall vorschreibt. Die damit verbundene Änderung der RBBau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) besagt, dass neben den bisher gültigen Beschaffungsvarianten nun auch die ÖPP-Variante zwingend geprüft werden muss. Bei einem positiven Eignungstest darf eine andere Beschaffungsvariante als ÖPP nur realisiert werden, wenn deren Vorteilhaftigkeit durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen ist.
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