Betreibermodelle (F-Modell)
Leistung: Die Leistung des privaten Auftragnehmers umfasst Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb eines Ingenieurbauwerkes (Brücke, Tunnel, Gebirgspass) im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers.
Eigentum: Das Eigentum des Projektgegenstandes befindet sich beim F-Modell immer beim öffentlichen Auftraggeber.
Entgelt: Das F-Modell basiert auf dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz und entspricht dem PPP-Konzessionsmodell (siehe oben). Der private Auftragnehmer erhält vom öffentlichen Auftraggeber für die Erbringung einer Leistung das Recht, eine Maut zu erheben. Die Maut dient der Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten sowie des Risikos und des Gewinns des privaten Auftragnehmers. Zusätzlich kann eine Anschubfinanzierung durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen, die einen Teil der Investition abdeckt.
Möglichkeiten des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes stärker ausschöpfen
Die Möglichkeiten des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes sind bislang nur unzureichend ausgeschöpft. Das hat uns zuletzt der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte „Sachstandsbericht F-Modell“ eindrucksvoll vor Augen geführt.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie teilt die Auffassung der Gutachter, dass es vorschnell wäre, das F-Modell vor dem Hintergrund der bislang gesammelten nicht immer positiven Projekterfahrungen als untauglich ad acta zu legen; wir sind wie die Gutachter der Auffassung, dass eine neue Verteilung der Projektrisiken – insbesondere des Verkehrsrisikos – die Marktfähigkeit des F-Modells wiederherstellen und die Wirtschaftlichkeit der Projekte für die öffentliche und die private Seite gleichermaßen erhöhen würde.


