Verfügbarkeitsmodell (V-Modell)
Leistung: Der private Auftragnehmer übernimmt beim PPP-Verfügbarkeitsmodell Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers.
Eigentum: Für das V-Modell sind die für den öffentlichen Hochbau beschriebenen Vertragsmodelle, bei denen das zivilrechtliche Eigentum des Grundstückes und der Gebäude beim öffentlichen Auftraggeber liegt, also PPP-Inhabermodell und PPP-Erwerbermodell, anwendbar.
Entgelt: Beim V-Modell erfolgt keine Nutzerfinanzierung. Der öffentliche Auftraggeber zahlt ein monatliches Leistungsentgelt, das an die Verfügbarkeit einer Straße und/oder die Qualität der Leistung geknüpft ist. Dies deckt Investitions- und Betriebskosten sowie Risiko und Gewinn des privaten Auftragnehmers ab.


