Verfügbarkeitsmodell (V-Modell)

Leistung: Der private Auftragnehmer übernimmt beim PPP-Verfügbarkeitsmodell Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers.

Eigentum: Für das V-Modell sind die für den öffentlichen Hochbau beschriebenen Vertragsmodelle, bei denen das zivilrechtliche Eigentum des Grundstückes und der Gebäude beim öffentlichen Auftraggeber liegt, also PPP-Inhabermodell und PPP-Erwerbermodell, anwendbar.

Entgelt: Beim V-Modell erfolgt keine Nutzerfinanzierung. Der öffentliche Auftraggeber zahlt ein monatliches Leistungsentgelt, das an die Verfügbarkeit einer Straße und/oder die Qualität der Leistung geknüpft ist. Dies deckt Investitions- und Betriebskosten sowie Risiko und Gewinn des privaten Auftragnehmers ab.

Entwicklung ÖPP im Verkehrsbereich

 

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Informationsbroschüre des BMVBS zu ÖPP A-Modellen

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